Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!
Zur Erlangung der Berufsbildungsreife am Ende der Jahrgangsstufe müssen gemäß § 32 Sek IVO Bedingungen in den Jahrgangsleistungen erfüllt werden und die „Vergleichenden
Arbeiten“ in den Fächern Deutsch und Mathematik bestanden werden. Darüber wurden Sie bereits zu Beginn des Schuljahres in der ersten Elternversammlung ausführlich informiert. Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus gravierenden Einschränkungen des Schulbetriebs hat die Senatsverwaltung in ihrem Schreiben vom 16.04.2020 mitgeteilt, dass in diesem Schuljahr einmalig auf die „Vergleichenden Arbeiten“ verzichtet wird und die Berufsbildungsreife ausschließlich auf der Basis der erreichten Jahrgangsnoten vergeben wird. Konkret bedeutet dies also, dass die folgenden Bedingungen zur Erlangung der Berufsbildungsreife erfüllt werden müssen, dabei werden die Leistungen in den leistungsdifferenziert unterrichteten Fächern unabhängig von der besuchten Niveaustufe in die Noten des GR-Niveaus umgerechnet.
- Die Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik sind besser als die Note 5.
Die Note im Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik oder im Fach Englisch ist besser als die Note 5. - Der Notendurchschnitt ist 4,0 oder besser.
In den unter 1. genannten Bedingungen ist eine Unterschreitung zulässig.
Sind Fächer ohne Bewertung geblieben, bleibt eines dieser Fächer unberücksichtigt, jedes weitere zählt jedoch wie eine Note 5.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
B. Gummlich