bis zum Schuljahresende 2019/20 an der Gutenberg-Schule auf Grundlage der Durchführungsbestimmungen der Senatsverwaltung für Bildung vom 17.04.2020 und 23.04.2020
Jahrgänge 7-10
Aufgrund zwingender organisatorischer Gründe wird auf die im verbleibenden Schuljahr zu schreibenden Klassenarbeiten verzichtet, die Mindestzahl von zwei Klassenarbeiten in diesem Schuljahr ist zu gewährleisten. Klassenarbeiten, die vor der Schließung der Schulen entschuldigt verpasst wurden, werden nachgeschrieben.
Die beim Lernen zu Hause erbrachten Leistungen können als Hausaufgaben oder als schriftliche Teile von Projektarbeiten gewertet werden und gehen dann als sonstige oder schriftliche Leistungen in die Bewertung ein.
Eine Bewertung als Ersatzleistung für eine Klassenarbeit ist ausgeschlossen.
Die Schüler*innen dürfen sich durch die Bewertung der beim Lernen zu Hause erbrachten Leistungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2019/20 nur verbessern und keinesfalls verschlechtern. Mündliche Überprüfungen, schriftliche Tests, Kurzkontrollen und Lernerfolgskontrollen auf Grundlage der häuslichen Lernaufgaben sind beim Präsenzunterricht nach vorheriger inhaltlicher Vorbereitung möglich.
Die Lehrkräfte gehen aktiv auf die Schüler*innen zu mit dem Hinweis, dass sie durch eine zusätzliche Projektarbeit o.ä. ihre Leistungen verbessern können.
Jahrgang 11
Aufgrund zwingender organisatorischer Gründe wird auf die im verbleibenden Schuljahr zu schreibenden Klausuren verzichtet. Klausuren, die vor der Schließung der Schulen entschuldigt verpasst wurden, werden nachgeschrieben.
Wurde in einem im zweiten Halbjahr epochal unterrichteten Fach keine Klausur geschrieben, setzt sich die Zeugnisnote nur aus den Bewertungen des allgemeinen Teils zusammen. In allen anderen Fällen wird bei der Zeugnisnote die Teilnote für die Klausuren weiterhin zu einem Drittel gewichtet. Die beim Lernen zu Hause erbrachten Leistungen können als Hausaufgaben oder als schriftliche Teile von Projektarbeiten gewertet werden und gehen dann in den allgemeinen Teil ein. Gute Leistungen sollen sich positiv auf die Notenbildung auswirken, eine Notenverschlechterung sollte einen Ausnahmefall darstellen.
Der reguläre Sportunterricht findet nicht statt. Der Zeugnisnote werden für das zweite Halbjahr die bisherigen im Präsenzunterricht sowie ggf. beim Lernen zu Hause erbrachten Leistungen zugrunde gelegt.
Jahrgang 12
Im aktuellen Schulhalbjahr wurde im Leistungskurs mindestens eine Klausur geschrieben. In diesem Fall wird bei der Zeugnisnote die Teilnote für die Klausuren nur zu einem Drittel gewichtet. Aufgrund zwingender organisatorischer Gründe wird auf die im verbleibenden Schuljahr zu schreibenden Klausuren verzichtet. Klausuren, die vor der Schließung der Schulen entschuldigt verpasst wurden, werden nachgeschrieben.
Wurde in dem Fach im zweiten Halbjahr keine Klausur geschrieben, setzt sich die Zeugnisnote nur aus den Bewertungen des allgemeinen Teils zusammen. Die beim Lernen zu Hause erbrachten Leistungen können als Hausaufgaben oder als schriftliche Teile von Projektarbeiten gewertet werden und gehen dann in den allgemeinen Teil ein.
Sofern der schriftliche Bericht einer Projektarbeit durch eine Präsentation der Ergebnisse ergänzt wird, ist auch die Bewertung als Klausurersatzleistung möglich. In den Sportkursen findet kein sportpraktischer Unterricht mehr statt. In den Präsenzveranstaltungen können in der sportartspezifischen Theorie des gewählten Grundkurses unterrichtet oder Leistungsüberprüfungen abgenommen werden. Sofern noch nicht durchgeführt, wird aufgrund zwingender organisatorischer Gründe die Ausdauerprüfung nicht abgenommen. Sofern noch nicht durchgeführt, wird auf die kursspezifische zweiteilige Praxisprüfung verzichtet.
Für alle Jahrgangsstufen gilt: Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen kann auch bei Unterschreiten der sonst erforderlichen Anwesenheit (6- bzw. 8-Wochen-Regelung) eine Zeugnisnote gebildet werden, sofern der Lehrkraft dies pädagogisch möglich ist.
G. Bethke
Schulleiter
05.05.2020