Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
wie man bereits aus der Presse erfahren konnte, werden wir uns bis zu den Sommerferien nicht in gewohnter Weise in unserer Schule wiedersehen. Die ersten Wochen Fernunterricht liegen hinter uns, weitere werden folgen. Wir wissen, es ist nicht einfach und nicht alles läuft reibungslos.
Gerade für Sie als Familie ist die aktuelle Situation eine große Herausforderung, verbunden mit vielen Fragen: Wie teile ich mir die tägliche Zeit für die Schule ein? Wer darf als erstes an den PC?
Wie kann ich mein Kind am besten bei der Organisation der Aufgaben unterstützen neben der eigenen zu bewältigenden Arbeit?
Ihr als Schüler*innen beklagt euch mitunter über zu viele und zu schwere Aufgaben, andere über zu wenige Aufgaben in bestimmten Fächern.
Die Zeit zu Hause ist nicht zu vergleichen mit normalem Unterricht. Sollte ein Arbeiten zusätzlich erschwert werden durch die häusliche Situation (z.B. nur ein PC, kein geeigneter Arbeitsplatz usw.) bitte ich Sie als Eltern, Kontakt zur/m Klassenlehrer*in aufzunehmen. Es wird sich eine Lösung finden. Wir als Gutenberg-Schule sind daran interessiert, dass kein/e Schüler*in durch die Krise benachteiligt wird.
Wir möchten uns bei allen Schüler*innen bedanken, die bereits sehr fleißig gearbeitet und ihre Aufgaben abgeben haben. Zugleich möchten wir uns bei allen Eltern für ihre Unterstützung bedanken.
Die Lehrer*innen würden sich eine andere Situation wünschen und euch lieber alle in der Schule unterrichten. Das geht zur Zeit leider jedoch noch nicht. Fest steht, alle bemühen sich und geben ihr Bestes bei dieser völlig neuen Art des Unterrichts.
Inzwischen ist der Präsenzunterricht an unserer Schule gestartet, wir freuen uns endlich mal wieder einen Teil unserer Schülerschaft und viele Lehrkräfte begrüßen zu dürfen. Seit dieser Woche wird der Jahrgang 10 stundenweise beschult, daneben hatten wir Abiturprüfungen, die bisher sehr geordnet abgelaufen sind.
Ab nächster Woche kommen dann auch die Jahrgänge 9 und 12 zum Präsenzunterricht.
Ich versichere Ihnen, dass wir die feste Absicht haben, noch in diesem Schuljahr die Jahrgänge 7, 8 und 11 ein wenig vor Ort zu unterrichten. Wir haben dafür einen Fahrplan entwickelt, müssen aber schauen, ob die weiteren Regelungen der Senatsverwaltung diesen auch zulassen. Erst dann können wir diesen öffentlich machen.
Die schrittweise Schulöffnung verlangt wegen des Coronavirus eine Reihe von Hygienemaßnahmen.Wir werden an einem Tag nie alle Jahrgänge unterrichten können, sondern einen Wechsel innerhalb einer Unterrichtswoche vornehmen. Der genaue Plan für die jeweilige Woche wird durch die Klassenleiter*innen per Mail bekanntgegeben, für den Jahrgang 12 findet man den Plan auf Untis. Die Klassen sind in mehrere Gruppen eingeteilt, verbleiben in den gebildeten Unterrichtsgruppen und immer im selben Unterrichtsraum.
Die vorgesehene Zuordnung der Lehrer*innen zu den Gruppen ist variabel, die verantwortliche Fachlehrkraft kann in Absprache mit den beigeordneten Lehrkräften durchwechseln, um alle Schüler*innen auf dem gleichen fachlichen Stand zu halten. Die kleinen Pausen werden im Unterrichtsraum verbracht, während der Hofpause ist unbedingt auf den Mindestabstand zu achten!
Neben der normalen Reinigung erfolgt zusätzlich als Zwischenreinigung in allen Unterrichtsräumen täglich die desinfizierende Reinigung aller Klinken und Türbeschläge, in allen Sanitärräumen die Reinigung der WC-Sitze und Armaturen, in den Treppenhäusern die Desinfizierung der Handläufe und allgemein die Desinfizierung der Lichtschalter. In allen Sanitärräumen werden ausreichend Flüssigkeitsspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden.
Wichtig ist das regelmäßige Lüften der Unterrichtsräume. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, wird eine Stoßlüftung unter Aufsicht der jeweiligen Lehrkräfte vorgenommen. Dazu werden einige Fenster vollständig über mehrere Minuten geöffnet. Die Schüler*innen sollten sich dementsprechend kleiden.
Cafeteria und Mittagessenausgabe der Schule bleiben vorerst geschlossen.
Unsere Beobachtungen an den ersten Präsenztagen und der unbedingte Wille, das Infektionsrisiko einschränken zu wollen, veranlassen uns folgende Verhaltensregeln für unsere Schulgemeinschaft als unabdingbar zu formulieren.
Diese haben als Grundlage die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Unfallkasse Berlin und den Musterhygieneplan der Senatsverwaltung für Bildung.
- Es ist jederzeit auf den Mindestabstand von 1,50 Metern zu weiteren Personen zu achten.Dies gilt auch für den Schulweg, den Aufenthalt auf dem Schulhof und auch bei der Begrüßung bzw. Verabschiedung (also bitte keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln!). Abstand halten gilt auch im Sekretariat, im Lehrkräftezimmer und im AUB.Am Eingang der Sanitärräume weisen gut sichtbare Aushänge darauf hin, dass sich maximal nur zwei Personen gleichzeitig in diesen aufhalten dürfen.
- Nicht immer kann der Sicherheitsabstand eingehalten werden, zum Beispiel in Treppenaufgängen, Fluren und auch auf dem Schulhof. Deshalb gilt ab 04.05.2020 bis auf weiteres auf dem gesamten Schulgelände und in allen Schulhäusern die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Schüler*innen und Mitarbeiter*innen unserer Schule. Das Ablegen während des Unterrichts in einem gut belüfteten Raum und bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern zur Nachbarin oder zum Nachbar ist möglich, nach Rücksprache mit dem/r unterrichtenden Lehrer*in. Wir bitten darum, dass die eigene MNB mitgebracht wird. Sollte diese nicht vorhanden sein, bekommt man eine von der Schule gestellt.Hinweise zum Tragen von MNB findet man in einem Merkblatt und in einem Video der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de.
- Die Husten- und Niesetikette ist stets einzuhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen!
- Als wichtigste Hygienemaßnahme ist auf eine gute Händehygiene zu achten, also auf das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife, insbesondere
- nach der Hofpause,
- nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen,
- nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln,
- nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen usw.,
- vor und nach dem Essen,
- vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske und
- nach dem Toilettengang.
Zusätzlich sind beim Betreten des Schulgebäudes die Hände sachgerecht zu desinfizieren. Dazu muss bereitgestelltes Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben werden und bis zur vollständigen Abtrocknung (ca. 30 Sekunden) in die Hände einmassiert werden. Trotz der Handhygiene bitte mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen!Türklinken sind – wenn möglich – nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern zu berühren, sondern besser den Ellenbogen benutzen!
- Der Schulbetrieb ist nur für Schüler*innen zugänglich,
- die keine Krankheitssymptome aufweisen,
- keinen Kontakt zu infizierten Personen hatten bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und keine Krankheitssymptome erkennbar sind,
- die sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar beim RKI www.rki.de/covid-19) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sich keine Krankheitssymptome zeigen.
- Schüler*innen müssen nicht am Schulbetrieb teilnehmen und können zu Hause lernen, wenn
- sie zu einer Risikogruppe gehören, also aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet würden (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden etc.) oder
- im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Notwendig ist die Glaubhaftmachung gegenüber der Schule, soweit die Erkrankung der Schule nicht ohnehin hinreichend bekannt ist. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich in Kenntnis zu setzen und die geeignete Glaubhaftmachung (z.B. durch Atteste) spätestens am dritten Tag auch schriftlich zu tätigen.
- Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h. eine Temperatur höher als 37 Grad, ohne weitere Symptome ist ein Grund nicht in der Schule zu erscheinen.
Trotz der vielen Maßnahmen und Vorschriften, wir heißen alle Schüler*innen willkommen, die in nächster Zeit Präsenzunterricht an unserer Schule erhalten können!
Gemeinsam werden wir die Situation meistern, ob beim Präsenzunterricht oder auch weiter beim Fernunterricht!
Mit freundlichen Grüßen
G. Bethke & J. Franke
Schulleitung
Berlin, 30.04.2020